One-Stop-Shop (OSS) in Microsoft Dynamics 365 Business Central

Steuerberater und Buchhalter arbeiten zusammen

One-Stop-Shop (OSS) ist das Herzstück der Umsatzsteuergesetzänderung, die am 01. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Das Verfahren soll den innereuropäischen Handel vereinfachen, indem Unternehmen, die innerhalb des EU-Binnenmarktes grenzüberschreitend Handel treiben, sich nur noch einmal steuerlich zentral, beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), registrieren müssen. Umsatzsteueranmeldungen in den einzelnen Ländern können entfallen.

Anstellen verschiedener Lieferschwellen gilt mit OSS für bestimmte Umsätze eine einheitliche Schwelle von 10.000 Euro (netto). Ab diesem Betrag ist die Umsatzsteuer generell im Bestimmungsland zu zahlen und die Verrechnung erfolgt zentral mit Hilfe von OSS.

Was alles vereinfachen soll hat bei vielen Unternehmen jedoch für eine Menge an Mehrarbeit gesorgt und noch heute stehen Microsoft Dynamics 365 Business Central Anwender und Partner vor der Herausforderung, wie One-Stop-Shop in Microsoft Dynamics 365 Business Central umgesetzt werden kann. Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einige Informationen an die Hand geben und Ihnen zeigen, wie Sie die Herausforderung OSS mit Microsoft Dynamics 365 Business Central meistern können.

Was ist One-Stop-Shop (OSS)?

Das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung ist die Weiterentwicklung des Verfahrens Mini-One-Stop-Shop. Es ist eine Sonderregelung auf dem Gebiet der Umsatzsteuer und richtet sich an Unternehmer, die im Inland ansässig sind sowie an andere berechtigte Unternehmer. Die Sonderregelung One-Stop-Shop löst das Vorgängerverfahren Mini-One-Stop-Shop ab und bietet einen deutlich erweiterten Anwendungsbereich.

Sie ermöglicht es registrierten Unternehmen, ab dem 1. Juli 2021 ausgeführte und unter die Sonderregelung fallende Umsätze in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Welche Umsätze werden in OSS gemeldet?

Das Verfahren richtet sich an Unternehmer, die im Inland ansässig sind und gegen Entgelt

  • Dienstleistungen an Privatpersonen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erbringen, in denen sie nicht ansässig sind oder
  • innergemeinschaftliche Fernverkäufe von Gegenständen tätigen oder
  • eine elektronische Schnittstelle zur Verfügung stellen, durch deren Nutzung sie die Lieferung von Gegenständen innerhalb eines Mitgliedstaats durch einen nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen unterstützen und deshalb behandelt werden als ob sie die Gegenstände selbst geliefert hätten.

 

Darüber hinaus richtet sich das Verfahren an Unternehmer, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind und im Inland über eine Einrichtung wie z. B. ein Warenlager verfügen, von der aus Waren an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten geliefert werden.

Wie registriere ich mich für One-Stop-Shop?

Die One-Stop-Shop Registrierung erfolgt in Deutschland komplett online und in wenigen Schritten im “Mein BOP” Portal (BZStOnline-Portal) des BZSt (Bundeszentralamt für Steuern):

  1. Log-In über den “Mein ELSTER” Zugang mit der bekannten Zertifikatsdatei (bspw. von UStVA).
  2. Registrierungs-Anzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung aufrufen.
  3. Stammdaten für das Unternehmen ausfüllen.
  4. Frage zu elektronischen Schnittstellen beantworten.
  5. Frage nach den festen Niederlassungen und anderen Einrichtungen (bspw. im EU-Ausland befindlicher Lager) beantworten.
  6. Angaben prüfen und absenden.

 

Nach Abschluss und Übersendung der Registrierung erhalten Sie vom BZSt eine Bestätigung der OSS-Registrierung.

Ist die OSS-Registrierung verpflichtend?

Nein, die Teilnahme am OSS-Verfahren ist freiwillig, somit ist auch die Registrierung keine Pflicht. Wer auf die Teilnahme am OSS-Verfahren verzichtet, hat weiterhin die Möglichkeit, Fernverkäufe aus anderen EU-Ländern dort jeweils lokal zu melden.

Wann kann ich mich für OSS registrieren?

Die Anmeldung zum OSS Verfahren kann jederzeit erfolgen. Die Teilnahme am OSS-Verfahren ist dann jeweils zum Beginn des darauffolgenden Quartals möglich.

Wie übermittle ich meine Umsätze?

Die OSS Umsätze werden über das “Mein BOP” Portal des BZSt übermittelt. Dabei können die Umsätze manuell im “Mein BOP” Portal eingegeben werden, oder mit Hilfe einer Transportdatei (CSV-Datei) hochgeladen werden. Für die Berechnung der OSS Umsätze und der Erstellung der Transportdatei (CSV-Datei) können Sie 365 business ERiC verwenden.

Erfahren Sie in unserer Dokumentation, wie sie die OSS Meldung über 365 business ERiC erstellen.

One-Stop-Shop (OSS) Karte in 365 business ERiC
One-Stop-Shop (OSS) Karte in 365 business ERiC

Welche Einrichtungen in Microsoft Dynamics 365 Business Central sind nötig?

In OSS müssen die jeweiligen B2C-Umsätze, je Land, mit dem entsprechenden Steuersatz gemeldet werden. Um dies in Microsoft Dynamics 365 Business Central umzusetzen ist es erforderlich für jedes EU-Mitgliedsland, in dem Handel getrieben wird, entsprechend als MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe anzulegen und entsprechende Sachkonten für die Verbuchung zu verwenden.

Bitte sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater um die richtigen Konten zu verwenden.

Darüber hinaus wird für die Berechnung in 365 business ERiC und die bessere Übersichtlichkeit eine MwSt.-Abrechnung benötigt, die die Umsätze, ebenfalls gruppiert je EU-Mitgliedsland, berechnet.

MwSt.-Abrechnung für OSS
MwSt.-Abrechnung für OSS

365 business ERiC bietet Lösungen für OSS und mehr

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Christoph Krieg

Christoph Krieg

Geschäftsführer

Christoph Krieg ist Geschäftsführer der 365 business development GmbH und seit über 15 Jahren im Bereich Microsoft Dynamics 365 Business Central tätig. Im Rahmen seines beruflichen Werdegangs war er sowohl für Microsoft Partner, als auch für Microsoft Dynamics Endkunden tätig.

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