1. Zweck
Die 365 business development GmbH verpflichtet sich, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstöße im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit und Partnerschaften zu verhindern.
2. Geschäftsmodell
Die 365 business development GmbH entwickelt und vertreibt Softwarelösungen und Integrationen für Microsoft Dynamics 365 Business Central. Das Unternehmen ist weder als Finanzinstitut noch als Zahlungsdienstleister oder E-Geld-Institut tätig.
3. Risikobasierter Ansatz
Die 365 business development GmbH wendet bei der Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern einen risikobasierten Ansatz an. Folgende Partnerkategorien unterliegen der Risikobewertung:
- Kunden
- Partner und Reseller
- Technologieanbieter
- Zahlungs- und Bankintegrationen
Die Risikobewertung berücksichtigt folgende Faktoren: Jurisdiktion, Branche, Geschäftsmodell und Transaktionskontext.
4. Sorgfaltspflichten gegenüber Geschäftspartnern
Die 365 business development GmbH führt gegenüber ihren Geschäftspartnern folgende Sorgfaltsmaßnahmen durch:
- Identitätsprüfung von Partnern, sofern anwendbar
- Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen
- Sanktionsprüfung
- Risikoklassifizierung
5. Sanktionsprüfung
Die 365 business development GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der EU-Sanktionsvorschriften und Embargobestimmungen. Das Unternehmen überprüft Partner anhand einschlägiger Sanktionslisten, vermeidet die Zusammenarbeit mit sanktionierten Stellen oder Jurisdiktionen und beendet bestehende Geschäftsbeziehungen, sofern entsprechende Risiken auftreten.
6. Einsatz von Finanzintegrationen
Soweit Finanzintegrationen Teil der Softwarelösungen der 365 business development GmbH sind, agieren die regulierten Vertragspartner als lizenzierte Finanzinstitute. Die 365 business development GmbH verwahrt oder verarbeitet keine Kundenmittel; das Unternehmen handelt ausschließlich als Softwareanbieter und Integrationspartner.
7. Eskalation & Meldepflichten
Potenzielle Compliance-Risiken werden dokumentiert, von der Geschäftsführung überprüft und bei Bedarf eskaliert. Geschäftsbeziehungen können auf Basis der Risikobewertung abgelehnt oder beendet werden.
8. Aufbewahrung von Unterlagen
Relevante Compliance-Prüfungen und Risikobewertungen werden dokumentiert und gemäß den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen aufbewahrt.
9. Verantwortlichkeit
Die Verantwortung für diese Richtlinie liegt bei Christoph Krieg, Geschäftsführer der 365 business development GmbH.
10. Überprüfung
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, um Änderungen in den rechtlichen Anforderungen, der Geschäftstätigkeit oder den Risikobewertungen Rechnung zu tragen.
Stand: 01.01.2026